
Die objektive Zurechenbarkeit ist im deutschen Strafrecht ein Kriterium der Tatbestandsmäßigkeit zur Einschränkung der durch Kausalität noch in den Bereich des Strafbaren fallenden Handlungen; im Zivilrecht wirkt es ebenso als Korrektiv, um die Haftung zu begrenzen, wird hier jedoch durch die Adäquanzlehre verdrängt. Es geht allgemein darum,...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Objektive_Zurechnung

Ungeschriebene Voraussetzung jedes Erfolgsdelikts, wonach die Tatbestandsmäßigkeit einer für den Erfolg kausalen Handlung nur dann gegeben ist, wenn die Handlung eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat und sich diese in tatbestandskonformer Weise in dem Erfolg niedergeschlagen hat. Diese Lehre von der objektiven ...
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